Psychoanalytische Praxis

Dr. Berthold König, Psychoanalytiker

Psychotherapie
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Psychotherapie

In der Krankenversorgung sind die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Behandlungsformen anerkannt und können somit auch als Kassenleistung in Anspruch genommen werden.
Beide Verfahren gehen von der Vorstellung aus, dass psychische Erkrankungen und Symptome psychodynamisch begründet sind – heißt: durch unbewusste Konflikte, Hemmungen, Blockaden und Traumata produziert werden. Anders als in der Verhaltenstherapie, die ebenso als Kassenleistung anerkannt ist, und in der relativ bewusstseinsnah durch Üben und Lernen eine Veränderung der Verhaltensmuster angestrebt wird, sind die beiden psychodynamischen Verfahren auf ein gemeinsames Verstehen der symptomerzeugenden untergründigen psychischen Vorgänge ausgerichtet. Das Verstehen latenter emotionaler Konflikte, die erfahrene Angstentlastung beim Gewahrwerden bislang verpönter Affekte, Sehnsüchte und Triebregungen sowie die sukzessive Loslösung von fixierten Wunschvorstellungen kann auch den Symptomdruck reduzieren und im besten Fall in ein verändertes und selbstbewussteres Lebensgefühl münden.

  • Analytische Psychotherapie

Analytische Psychotherapie geht auf die Psychoanalyse Sigmund Freuds zurück und wird in der klassischen Anwendung 3x/Woche auf der Couch durchgeführt. In den Kassenpraxen findet sie jedoch durchschnittlich in einer Frequenz von 2x/Woche Anwendung. Denn die Kassenleistung ist auf maximal 300 Sitzungen begrenzt ist und eine sichere Langzeitperspektive ist angesichts der sich in der Regel langsam vollziehenden psychischen Veränderungen von großer Bedeutung. Analytische Psychotherapien dauern daher 3-5 Jahre und sind während dieser Zeit als intensiver psychischer Erkundungsprozess ein fester Bestandteil im Leben der Patienten. Dieser Rahmen macht deutlich, dass das Ziel – auch entsprechend der Grundregel „Alles erzählen, was einfällt !“ – zunächst in der Eröffnung eines inneren Raumes besteht, in dem unvoreingenommen und bewertungsfrei allen Regungen nachgespürt werden kann, insbesondere auch jenen im unmittelbaren Kontakt zum Analytiker. Über einen gelungenen analytischen Dialog und die darüber angestossenen inneren psychischen Prozesse löst sich in der Regel zumindest die Symptomfixierung und macht einem erweiterten Selbstempfinden Platz. Dieser „Aufwand“ verweist direkt auch auf den Indikationsbereich: analytische Psychotherapie richtet sich insbesondere auf psychische Störungen, die die gesamte Persönlichkeit im Sinne eines „Leiden(s) an sich selbst“ betreffen und mit einem diffusen und schon lange währenden Mangel- und Leidensgefühl einhergehen – über aktuelle Auslöser und unmittelbare Symptome hinaus.

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat im Unterschied zur analytischen Psychotherapie eine engere Zielsetzung und damit auch als Kassenleistung einen begrenzteren Rahmen von maximal 100 Sitzungen. Der Anwendungsbereich bezieht sich hier auf reaktive Störungen (Depressionen, Ängste, Schlafstörungen, Zwänge, usw.), die sich auch unmittelbar mit einer Konflikt-Belastungs-Situation in Verbindung bringen lassen. Weitere Anwendungsbereiche sind die Förderung der psychischen Struktur sowie die langfristige stützende Begleitung bei schweren Erkrankungen aller Art. Im Bedarfsfall kann eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auch in eine analytische umgewandelt werden

  • Paartherapie-/beratung

Psychodynamische Paartherapie-/beratung konzentriert sich auf das gemeinsame Unbewußte der Partner, sprich, der Fokus in der Therapie richtet sich auf die unbewußten pathogenen Bindungen, die den Leidens- und Konfliktdruck in der Beziehung erzeugen. Die Partner erkennen über die Analyse des Paardialogs dann in der Regel konflikhafte Beziehungsmuster wieder, die ihnen schon aus anderen Kontakten bekannt sind. Häufig werden dann einander ergänzende Muster deutlich, sprich das unbewußte (neurotische) Zusammenspiel mit den beteiligten unerfüllbaren Wunschvorstellungen (die „Kollusion“ nach J. Willi) tritt vor Augen – und dieses Erkennen sorgt für einen inneren Abstand zu den eigenen Affekten und lässt auch die Empathie für die/den PartnerIn steigen.

Paartherapie ist als Kassenleistung nicht zugelassen, in der Regel sind aber auch einige Sitzungen hinreichend. Zuweilen können Paargespräche als Ergänzung im Rahmen einer Einzelbehandlung hilfreich sein – als „Miteinbeziehung von Bezugspersonen“ können sie dann auch als Kassenleistung geltend gemacht werden.